Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin vom 6. Mai 2024 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 576 €
I.
Die Beteiligte zu 1, eine ausgebildete Krankenschwester, ist als berufsmäßige Betreuerin mit dem Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherern, Renten- und Sozialleistungsträgern und Entscheidung über die Entgegennahme und das Öffnen der Post für die mittellose Betroffene bestellt. Sie hat die Festsetzung einer pauschalen Betreuervergütung auf Grundlage der Vergütungstabelle B für den Abrechnungszeitraum vom 2. Juni 2021 bis zum 1. Dezember 2022 gegen die Staatskasse (Beteiligte zu 2) beantragt.
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