OLG Thüringen - Beschluss vom 14.12.2000
6 W 332/00
Normen:
BGB § 908i, § 1836, § 1836a; BVormG § 1; BtÄndG Art. 4;
Fundstellen:
BtPrax 2001, 80
Rpfleger 2001, 127
Vorinstanzen:
LG Gera, - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 886/99

Betreuervergütung; Ost-Abschlag

OLG Thüringen, Beschluss vom 14.12.2000 - Aktenzeichen 6 W 332/00

DRsp Nr. 2001/1022

Betreuervergütung; Ost-Abschlag

»Da mit der Regelung in Art. 4 BtÄndG der Gesetzgeber nach wie vor unterschiedlichen Einkommens- und Lebensverhältnissen in den alten und neuen Bundesländern Rechnung tragen wollte, hindert die gebotene generalisierende Betrachtung der Kürzungsvorschrift des Art. 4 BtÄndG zu unterscheiden, ob für die Betreuervergütung die Staatskasse aufkommt oder ob der Betreute sie schuldet. Daher orientiert sich in den neuen Bundesländern die Betreuervergütung bei vermögenden Betreuten an den gem. Art. 4 BtÄndG gekürzten Stundensätze des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG

Normenkette:

BGB § 908i, § 1836, § 1836a; BVormG § 1; BtÄndG Art. 4;

Gründe:

I.