Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4. Mai 2017 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Wert: 110 €
I.
Die Beteiligte zu 1, eine Berufsbetreuerin, begehrt eine höhere als die festgesetzte Betreuervergütung.
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