I.
Die Parteien streiten um die Unterhaltsverpflichtung der beklagten Kindesmutter für ihre Tochter K. , geb. am 17.07.1986. Der alleinsorgeberechtigte Vater betreut die Tochter, während die erwerbstätige wieder verheiratete Beklagte und Berufungsklägerin zum einen einen gemeinsamen Sohn, geb. am 09.07.1988, und einen Sohn aus der neuen Ehe, geb. am 02.09.1995, betreut. Das Amtsgericht hat in der angefochtenen Entscheidung entsprechend dem Klageantrag die beklagte Kindesmutter verurteilt, ab März 2002 monatlich Unterhalt in Höhe von 249,00 Euro zu zahlen. Die Kindesmutter hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt mit dem Ziel, dass die Klage abgewiesen wird.
II.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|