Beweisgebühr im Eheverfahren - Anhörung der Ehegatten - keine Umgehung durch formlose Anhörung
OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.11.2000 - Aktenzeichen 8 WF 49/99
DRsp Nr. 2001/6300
Beweisgebühr im Eheverfahren - Anhörung der Ehegatten - keine Umgehung durch "formlose" Anhörung
»Im Eheverfahren kann der regelmäßige Anfall einer Beweisgebühr für die persönliche Anhörung der Ehegatten nicht durch eine "formlose" Anhörung nach § 141ZPO umgangen werden (Ergänzung des Senatsbeschlusses vom 27. 4. 1982 - 8 WF 25/82 - Justiz 1982 = JurBüro 1982, 865).«[Die Neuregelung des anwaltlichen Gebührenrechts durch das RVG sieht keine Beweisgebühr mehr vor.]