Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 1. September 2020 wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen (sexuellen) Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 145 Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Hiergegen wendet er sich mit seiner Revision, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. Sein Rechtsmittel erweist sich als unbegründet.
I.
Das Landgericht hat im Wesentlichen folgende Feststellungen und Wertungen getroffen:
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