Die gemäß §§ 629a Abs.
I.
Das Familiengericht hat die am 12.11.1991 geschlossene Ehe der Parteien auf den im Januar 2005 zugestellten Scheidungsantrag der Ehefrau geschieden (insoweit ist das Urteil nicht angefochten) und hierbei den Versorgungsausgleich dahin geregelt, dass zu Gunsten der Ehefrau in Höhe von monatlich 158,77 EUR das Splitting (§
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