I. Die im Jahre 1927 geborenen Parteien haben am 2. April 1953 die Ehe geschlossen, aus der zwei inzwischen erwachsene Kinder hervorgegangen sind. Der Scheidungsantrag des Ehemannes (Antragsteller) ist der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 17. Mai 1991 zugestellt worden.
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