BGH - Urteil vom 17.07.2002
XII ZR 218/00
Normen:
BGB § 1378 ;
Fundstellen:
BGHReport 2003, 69
FamRZ 2003, 153
FuR 2002, 501
Vorinstanzen:
OLG Bamberg,

Bewertung eines Alterskapitals

BGH, Urteil vom 17.07.2002 - Aktenzeichen XII ZR 218/00

DRsp Nr. 2002/12760

Bewertung eines "Alterskapitals"

1. Das in der Ehe erworbene unverfallbare Anrecht eines Ehegatten auf einen ihm von seinem Arbeitgeber als "Alterskapital" zugesagten Einmalbetrag unterliegt dem Zugewinnausgleich. 2. Hat nur der andere, ausgleichspflichtige Ehegatte Berufung gegen den Zugewinnausgleich eingelegt, so kann die Bewertung dieses Rechts nicht mit der Begründung offenbleiben, einen bestimmten Wert habe es sicher, da, je höher der Wert des Rechts ist, der Ausgleichsanspruch im Wert sinkt.

Normenkette:

BGB § 1378 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Zugewinnausgleich.

Die am 4. August 1984 (nicht: 1994) geschlossene Ehe der Parteien ist auf den am 19. September 1996 zugestellten Scheidungsantrag durch Scheidungsverbundurteil vom 25. Mai 1998, rechtskräftig seit dem 13. Oktober 1998, geschieden.