I. Die Parteien haben am 21. Februar 1980 geheiratet. Am 29. Oktober 1988 ist der Ehefrau (Antragsgegnerin) der Scheidungsantrag des Ehemannes (Antragsteller) zugestellt worden.
In der Ehezeit (1. Februar 1980 bis 30. September 1988, § 1587 Abs. 2 BGB) hat die Ehefrau Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (weitere Beteiligte zu 1 - BfA) erworben, die vom Versorgungsträger in erster Instanz mit monatlich 71,20 DM, in zweiter Instanz (nach neuem Recht) mit monatlich 69,66 DM angegeben worden sind. Der Ehemann, von Beruf Rechtsanwalt, ist seit 1. Januar 1985 Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte (weiterer Beteiligter zu 2 - RVSH); bis einschließlich 1988 hat er Beiträge von insgesamt 17.153,76 DM geleistet.
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