AG Rosenheim, vom 09.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 1085/99
Bewertung von Anwartschaften in der Bayerischen Ärzteversorgung
OLG München, Beschluss vom 28.10.2003 - Aktenzeichen 12 UF 1343/03
DRsp Nr. 2005/3524
Bewertung von Anwartschaften in der Bayerischen Ärzteversorgung
1. Nach der Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung ist für vor dem 1.1.1985 erworbenen Anrechte eine Rückrechnung erforderlich, bei der der aktuelle Rentenwert nach dem Alter des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei Ende der Ehezeit anzusetzen ist, wenn dieser noch keine Versorgung bezieht.2. Das Familiengericht hat die neue BarwertVO anzuwenden, auch wenn diese bei Einleitung des Versorgungsausgleichs noch nicht in Kraft war.