Bewertung von Anwartschaften in der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen; Bestimmung des Ehezeitanteils
OLG Braunschweig, Beschluss vom 21.03.2000 - Aktenzeichen 1 UF 145/99
DRsp Nr. 2005/13490
Bewertung von Anwartschaften in der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen; Bestimmung des Ehezeitanteils
1. Versorgungsanwartschaften in der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen sind im Anwartschafts- und Leistungsstadium voll dynamisch.2. Die Höhe der gewährten Altersversorgung bestimmt sich nach § 1587a Abs.2 Nr. 4b BGB.3. Zusatzzeiten, die nach der Satzung für den Eintritt in die Rechtsanwaltsversorgung vor Vollendung eines bestimmten Lebensalters gewährt werden, sind nicht hinzuzuzählen, da sie lediglich einen die Rentehöhe steigernden Berechnungsfaktor darstellen.