Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgungskasse Thüringen
OLG Thüringen, Beschluss vom 20.08.2003 - Aktenzeichen 1 UF 366/02
DRsp Nr. 2004/19904
Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgungskasse Thüringen
Anwartschaften in der Zusatzversorgungskasse Thüringen steigen nur in der Anwartschaftsphase, nicht aber in der Leistungsphase in nahezu gleicher Weise wie der Wert der in § 1587a Abs. 2 Nr. 1, 2BGB genannten Anrechte.