I. Die am 1. September 1989 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den dem Ehemann (Antragsgegner) am 14. Mai 1999 zugestellten Antrag der Ehefrau (Antragstellerin) durch Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 13. Juli 2000 (insoweit rechtskräftig seit 9. Oktober 2000) geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt.
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