Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg - Familiengericht - vom 14.2.2014 -
z u r ü c k g e w i e s e n .
I.
Die Antragstellerin begehrt die Verfahrenskostenhilfe zur Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Bewertung zweier Vermögenswerte im Anfangs- und Endvermögen.
Die Beteiligten haben am 3.3.1998 geheiratet, das Scheidungsverfahren wurde am 27.6.2011 rechtshängig und die rechtskräftige Scheidung erfolgte am 30.12.2011.
Die Antragstellerin möchte im isolierten Güterrechtsverfahren einen Zugewinnausgleichsanspruch gegen den Antragsgegner geltend machen.
Nach Auskunftserteilung des Antragsgegners will die Antragstellerin mittels eines Sachverständigengutachten im selbständigen Beweisverfahren den angegebenen Wert der Eigentumswohnung des Antragsgegners in S. zum Stichtag 27.6.2011 überprüfen lassen.
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