Bewertung von Versorgungsanrechten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der VBL
BGH, Beschluß vom 20.10.2004 - Aktenzeichen XII ZB 152/04
DRsp Nr. 2004/18564
Bewertung von Versorgungsanrechten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der VBL
Die Versorgungsanrechte aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der VBL sind nach der Neufassung der Satzung zum 1. Januar 2002 als im Anwartschaftsstadium statisch und im Leistungsstadium dynamisch zu bewerten.