I. Die am 2. Juni 1992 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 27. Februar 1998 zugestellten Antrag durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 7. Oktober 1998, rechtskräftig seit 28. November 1998, geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde abgetrennt und mit Beschluß vom 24. Juni 1999 geregelt.
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