OLG Saarbrücken - Beschluss vom 17.07.2012
6 WF 358/12
Normen:
ZPO § 114 S. 1; BGB § 1666;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken - 129 F 24/11 VKH1 - 2.3.2012,

Bewilligung der Prozesskostenhilfe für einen Hauptsacheantrag eines Elternteils auf Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei gleichzeitigem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.07.2012 - Aktenzeichen 6 WF 358/12

DRsp Nr. 2012/17079

Bewilligung der Prozesskostenhilfe für einen Hauptsacheantrag eines Elternteils auf Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei gleichzeitigem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Der Hauptsacheantrag eines Elternteils auf Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts kann im Einzelfall mutwillig sein, wenn dieser Elternteil zeitgleich einen Antrag auf einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gestellt hat.

1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 2. März 2012 - 129 F 24/11 VKH1 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

ZPO § 114 S. 1; BGB § 1666;

Gründe:

Die nach § 76 Abs. 2 FamFG i.V.m. §§ 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Familiengericht hat der Antragstellerin die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe zu Recht verweigert.