OLG Köln - Beschluss vom 26.01.2016
26 WF 197/15
Normen:
FamFG § 76; ZPO § 114 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Düren, vom 17.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 24 F 209/15

Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Erwirkung einer Umgangsregelung

OLG Köln, Beschluss vom 26.01.2016 - Aktenzeichen 26 WF 197/15

DRsp Nr. 2016/15276

Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Erwirkung einer Umgangsregelung

Die Anstrengung eines gerichtlichen Verfahrens zur Regelung des Umgangs eines Elternteils mit seinem Kind ohne vorherige Inanspruchnahme der Beratung des Jugendamts ist nicht mutwillig. Dementsprechend kann die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe nicht von der Vorlage einer negativen Bescheinigung des Jugendamts über das Scheitern einer außergerichtlichen Beratung abhängig gemacht werden.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsstellers vom 22.10.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düren vom 17.09.2015 dahin abgeändert, dass dem Antragsteller für das Umgangsverfahren unter Beiordnung von Rechtanwältin I Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird.

Normenkette:

FamFG § 76; ZPO § 114 Abs. 1;

Gründe

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe hat Erfolg.