Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen vom 23.8.2016 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe an das Amtsgericht - Familiengericht - Siegen zurückverwiesen.
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