1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarlouis vom 30. November 2015 - 21 F 332/15 SO/VKH 1 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Die weiteren Beteiligten zu 1. und 2., die am 22. August 2008 die Ehe geschlossen haben und mittlerweile getrennt leben, sind die Eltern des verfahrensbetroffenen Kindes M. W..
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