1. Der Antrag der Kindesmutter vom 20. Juli 2018 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
2. Der Kindesmutter wird aufgegeben, binnen einer Frist von 10 Tagen schriftlich zu erklären, ob sie an der Durchführung der Beschwerde festhalten oder deren Rücknahme erklären will.
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