OLG Celle - Beschluss vom 17.01.2014
10 WF 4/14
Normen:
BGB § 1566 Abs. 1; ZPO § 114;
Fundstellen:
FamRB 2014, 261
FamRZ 2014, 1479
MDR 2014, 229

Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren vor Ablauf des Trennungsjahres

OLG Celle, Beschluss vom 17.01.2014 - Aktenzeichen 10 WF 4/14

DRsp Nr. 2014/1922

Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren vor Ablauf des Trennungsjahres

Für ein Scheidungsverfahren, in dem Härtegründe nicht geltend gemacht werden, kommt vor Ablauf des Trennungsjahres eine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) nicht in Betracht.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 1566 Abs. 1; ZPO § 114;

Gründe:

I.

Der Antragsteller hat mit Schriftsatz seines Verfahrensbevollmächtigten vom 7. Mai 2013 um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) für die Scheidung der am .... 2004 geschlossenen Ehe der Beteiligten nachgesucht.