Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
2.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Antragstellerin begehrt Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren. Gegenstand des Verfahrens ist die Beschwerde eines privaten Versorgungsträgers gegen die vom Amtsgericht getroffene Regelung des Versorgungsausgleichs.
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