Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der am 12.07.2024 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 08.07.2024 -
Die Gebühr Nr. 1912
Die Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig, hat aber nur teilweise Erfolg.
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