OLG Köln - Beschluss vom 14.01.2025
10 WF 125/24
Normen:
FamFG § 113 Abs. 1;
Fundstellen:
FuR 2025, 597
Vorinstanzen:
AG Aachen, vom 08.07.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 233 F 122/20

Bewilligung einer Ratenzahlung

OLG Köln, Beschluss vom 14.01.2025 - Aktenzeichen 10 WF 125/24

DRsp Nr. 2025/12403

Bewilligung einer Ratenzahlung

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der am 12.07.2024 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 08.07.2024 - 233 F 122/20 - unter Aufrechterhaltung des weiteren Inhalts zur Ratenhöhe dahingehend abgeändert, dass monatliche Raten in Höhe von 220,00 € ab dem 01.02.2025 an die Landeskasse zu zahlen sind.

Die Gebühr Nr. 1912 FamGKG wird wegen Teilerfolgs des Rechtsmittels auf die Hälfte ermäßigt.

Normenkette:

FamFG § 113 Abs. 1;

Gründe

Die Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig, hat aber nur teilweise Erfolg.