Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 18. Juli 2013 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 3 zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.452 €
I.
Die Beteiligte zu 2 begehrt als anwaltliche Verfahrenspflegerin der Betroffenen die Festsetzung einer Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gegen die Staatskasse.
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