OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 03.04.2008
20 W 334/07
Normen:
VBVG § 5 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 395/07

Bewilligung verlängerter Betreuervergütung trotz im Beschwerdeverfahren angeordnetem Betreuerwechsel

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.04.2008 - Aktenzeichen 20 W 334/07

DRsp Nr. 2008/12582

Bewilligung verlängerter Betreuervergütung trotz im Beschwerdeverfahren angeordnetem Betreuerwechsel

»Der Bewilligung der zeitlich bis zum Ende des Folgemonats verlängerten Betreuervergütung nach § 5 Abs. 5 Satz 1 VBVG steht nicht entgegen, dass der Wechsel von dem Berufsbetreuer zu einem ehrenamtlichen Betreuer in einem Beschwerdeverfahren gegen die Bestellung des Betreuers erfolgt ist.«

Normenkette:

VBVG § 5 Abs. 5 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragstellerin wurde mit Beschluss vom 19. Juli 2006, der ihr am selben Tage telefonisch durch den Richter bekanntgegeben wurde, zunächst im Wege der einstweiligen Anordnung und später durch Hauptsacheentscheidung zur Berufsbetreuerin für die Betroffene bestellt. Auf die hiergegen von der Betroffenen eingelegte und auf die Betreuerauswahl beschränkte Beschwerde entließ das Amtsgericht mit Beschluss vom 24. April 2007 die Antragstellerin als Betreuerin und bestellte stattdessen die Beteiligte zu 2), welche die Betroffene erstmals im Beschwerdeverfahren als Betreuerin vorgeschlagen hatte, zur ehrenamtlichen Betreuerin. Dieser Beschluss wurde der Antragstellerin erst am 10. Mai 2007 zugestellt.

Unter dem 26. Mai 2007 beantragte die Antragstellerin für ihre Tätigkeit die Festsetzung einer pauschalierten Betreuervergütung, wobei sie von einem Vergütungszeitraum bis 30. Juni 2007 ausging.