I. Die Klägerin zu 1) ist die geschiedene Ehefrau des Beklagten, die Klägerin zu 2) deren minderjährige Tochter. Für ihre Stufenklage haben die Klägerinnen Prozeßkostenhilfe beantragt, die ihnen das Amtsgericht nur für die Stufe 1 der Klage (Auskunftserteilung) bewilligt hat. Ihren Beschwerden hat das Amtsgericht nicht abgeholfen, weil es die Erfolgsaussicht der noch unbezifferten Leistungsanträge derzeit nicht prüfen könne.
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