OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 22.06.2021
4 WF 82/21
Normen:
FamFG § 76 Abs. 1; ZPO § 117 Abs. 4;
Fundstellen:
FamRZ 2021, 1985
FuR 2022, 221
Vorinstanzen:
AG Wetzlar, vom 10.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 615 F 323/21

Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine KindschaftssacheVerpflichtende Vorlage einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Antragsteller

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.06.2021 - Aktenzeichen 4 WF 82/21

DRsp Nr. 2021/18093

Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine Kindschaftssache Verpflichtende Vorlage einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Antragsteller

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Normenkette:

FamFG § 76 Abs. 1; ZPO § 117 Abs. 4;

Gründe

I.

Der Beschwerdeführer begehrt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine beim Familiengericht anhängig gewesene Kindschaftssache.