LG Hamburg - Urteil vom 12.12.1996
307 S 206/96
Normen:
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1997, 1440
WuM 1997, 177

LG Hamburg - Urteil vom 12.12.1996 (307 S 206/96) - DRsp Nr. 1998/151

LG Hamburg, Urteil vom 12.12.1996 - Aktenzeichen 307 S 206/96

DRsp Nr. 1998/151

Bezeichnet der Vermieter in einem Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarfs die Stieftochter fälschlicherweise als Tochter, so ist dies unschädlich, da ein Stiefkind mit dem Vermieter zwar nicht im Rechtssinne verwandt, aber doch in einem so engen Grade - nämlich im ersten Grade - verschwägert ist, daß keine Zweifel daran bestehen können, daß über die Vermittlung der Ehe mit dem leiblichen Elternteil dessen Kinder zu den "Familienangehörigen" des Vermieters im Sinne von § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB gehören.

Normenkette:

BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 ;
Fundstellen
NJW-RR 1997, 1440
WuM 1997, 177