BezirksG Erfurt - Beschluß vom 13.05.1993 (3 WF 164/92) - DRsp Nr. 1994/14157
BezirksG Erfurt, Beschluß vom 13.05.1993 - Aktenzeichen 3 WF 164/92
DRsp Nr. 1994/14157
Zum Wohl des Kindes und zur Vorbereitung der Sorgerechtsentscheidung kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Pfleger übertragen werden, wenn die besonderen Umstände und das Versagen der Eltern (hier: Streit um das Umgangsrecht) die weitere positive Entwicklung des Kindes gefährden.