BezirksG Erfurt - Urteil vom 26.11.1992
3 UF 29/91
Normen:
BGB § 1671;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1993, 106
FamRZ 1993, 830
NJW-RR 1993, 906
RAnB 1993, 100

BezirksG Erfurt - Urteil vom 26.11.1992 (3 UF 29/91) - DRsp Nr. 1993/4219

BezirksG Erfurt, Urteil vom 26.11.1992 - Aktenzeichen 3 UF 29/91

DRsp Nr. 1993/4219

Auch dann, wenn die geschiedenen Ehegatten die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam ausüben, kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht - sofern insoweit Streit besteht - auf (nur) einen Elternteil übertragen werden.

Normenkette:

BGB § 1671;

Sachverha

Durch rechtskräftiges Urteil vom 24.9.1990 ist die am 31.5.1980 geschlossene Ehe der Parteien geschieden worden. Die Entscheidung über das Erziehungsrecht gem. § 25 Abs. 1 FGB für das gemeinsame Kind G. der Parteien ist ausdrücklich einem späteren Zeitpunkt vorbehalten und durch »Teilschlußurteil« vom 22.4.1991 gem. § 1671 BGB nach Anhörung der Parteien, des zuständigen Jugendamts sowie der Verantwortlichen der Kindertagesstätte S. dem AntrG. (Vater) übertragen worden unter gleichzeitiger Festlegung des Umgangsrechts der AntrSt. (Mutter), Verurteilung der AntrSt. zu Kindesunterhaltszahlungen und Zuteilung der Ehewohnung an den AntrG.