BFH - Urteil vom 13.02.1996 (VII R 89/95) - DRsp Nr. 1996/20870
BFH, Urteil vom 13.02.1996 - Aktenzeichen VII R 89/95
DRsp Nr. 1996/20870
»Zahlt das FA bei der Zusammenveranlagung aufgrund des gegenüber einem Ehegatten ergangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auch den auf den anderen Ehegatten entfallenden Einkommensteuererstattungsbetrag an den Pfändungsgläubiger aus, so kann es von diesem die Rückzahlung dieses Betrages verlangen.«