Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind die Eltern eines gemeinsamen Kindes und leben in Deutschland. Der aus Österreich stammende Kläger ist außerdem Vater eines weiteren Kindes aus einer früheren Ehe. Dieses Kind lebt in Österreich bei seiner Mutter. Der Kläger zahlte den geschuldeten Unterhalt in Höhe von jährlich 4 800 DM. Die Mutter erhielt Kindergeld nach österreichischem Recht in Höhe von umgerechnet etwa 2 388 DM jährlich.
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