EStG (1975-1979) § 9 Abs. 1 Nr. 1 S. 3, § 10 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BB 1997, 721
BFHE 182, 110
BStBl II 1997, 284
DB 1997, 1011
DStR 1997, 571
ZEV 1997, 164
Vorinstanzen:
FG Köln,
BFH - Urteil vom 27.11.1996 (X R 85/94) - DRsp Nr. 1997/2667
BFH, Urteil vom 27.11.1996 - Aktenzeichen X R 85/94
DRsp Nr. 1997/2667
»Werden anläßlich eines Streits über den Inhalt des der überlebenden Ehefrau des Erblassers zustehenden Vermächtnisnießbrauchs und über das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs diese Rechte vom nicht gesetzlich unterhaltsverpflichteten Alleinerben abgelöst und durch lebenslängliche wiederkehrende Leistungen ersetzt, sind diese Leistungen nicht "nach der Rechtsnatur des Versorgungsvertrages" abänderbar und deshalb keine dauernde Last (Ergänzung zum Senatsurteil vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499).«
Normenkette:
EStG (1975-1979) § 9 Abs. 1 Nr. 1 S. 3, § 10 Abs. 1 Nr. 1 ;
Gründe:
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