(a) »... Das OLG ist unter Bezugnahme auf die Rechtspr. des Senats (BGHZ 83, 278 = FamRZ 1982, 470 [hier: I (144) 93 a-b]) zutreffend davon ausgegangen, daß der Rentenanspruch, den ein unterhaltsberechtigter geschiedener Ehegatte aufgrund des bei der Scheidung durchgeführten Versorgungsausgleichs erlangt, in entsprechendem Umfang zum Wegfall des rechtskräftig zuerkannten Unterhaltsanspruchs führt und daß dieser Wegfall mit der Vollstreckungsabwehrklage gegen das Unterhaltsurteil geltend gemacht werden kann. ...«
Wie der Senat betont, hält er hieran nach ausführlicher Auseinandersetzung [vgl. hierzu Teilabdruck IV (415) 192 d] mit der vom OLG Karlsruhe (FamRZ 1988,
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