BGH vom 13.07.1988
IVb ZR 85/87
Normen:
BGB § 1569, § 1587 b;
Fundstellen:
DRsp I(166)190a-b
FamRZ 1988, 1156

BGH - 13.07.1988 (IVb ZR 85/87) - DRsp Nr. 1992/2359

BGH, vom 13.07.1988 - Aktenzeichen IVb ZR 85/87

DRsp Nr. 1992/2359

a-b. Der Rentenanspruch eines unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten aus durchgeführtem Versorgungsausgleich führt zur Herabsetzung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs (b) auch im Falle einer auf vereinbarter Beitragszahlung beruhenden Rente.

Normenkette:

BGB § 1569, § 1587 b;

(a) »... Das OLG ist unter Bezugnahme auf die Rechtspr. des Senats (BGHZ 83, 278 = FamRZ 1982, 470 [hier: I (144) 93 a-b]) zutreffend davon ausgegangen, daß der Rentenanspruch, den ein unterhaltsberechtigter geschiedener Ehegatte aufgrund des bei der Scheidung durchgeführten Versorgungsausgleichs erlangt, in entsprechendem Umfang zum Wegfall des rechtskräftig zuerkannten Unterhaltsanspruchs führt und daß dieser Wegfall mit der Vollstreckungsabwehrklage gegen das Unterhaltsurteil geltend gemacht werden kann. ...«

Wie der Senat betont, hält er hieran nach ausführlicher Auseinandersetzung [vgl. hierzu Teilabdruck IV (415) 192 d] mit der vom OLG Karlsruhe (FamRZ 1988, 195) und Hoppenz (FamRZ 1987, 1097) vertretenen Gegenmeinung fest.