»...Das OLG ist unter Bezugnahme auf die Rechtspr. des Senats (BGHZ 83,278 [hier: I (144) 93 a-b]) zutreffend davon ausgegangen, daß der Rentenanspruch, den ein unterhaltsberechtigter geschiedener Ehegatte aufgrund des bei der Scheidung durchgeführten VersAusgl. [Versorgungsausgleich] erlangt, in entsprechendem Umfang zum Wegfall des rechtskräftig zuerkannten Unterhaltsanspruchs führt und daß dieser Wegfall mit der Vollstreckungsabwehrklage gegen das Unterhaltsurteil geltend gemacht werden kann.
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