BGH vom 13.07.1988
IVb ZR 85/87
Normen:
ZPO § 323 Abs.1, Abs.3, § 767 ;
Fundstellen:
DRsp IV(415)192d
FamRZ 1988, 1156

BGH - 13.07.1988 (IVb ZR 85/87) - DRsp Nr. 1992/2362

BGH, vom 13.07.1988 - Aktenzeichen IVb ZR 85/87

DRsp Nr. 1992/2362

d. Geltendmachung des Wegfalls bzw. der Minderung eines titulierten Unterhaltsanspruchs wegen eines Rentenanspruchs, den der geschiedene unterhaltsberechtigte Ehegatte durch den Versorgungsausgleich erlangt, (d) nicht durch Abänderungsklage, sondern durch Vollstreckungsabwehrklage.

Normenkette:

ZPO § 323 Abs.1, Abs.3, § 767 ;

»...Das OLG ist unter Bezugnahme auf die Rechtspr. des Senats (BGHZ 83,278 [hier: I (144) 93 a-b]) zutreffend davon ausgegangen, daß der Rentenanspruch, den ein unterhaltsberechtigter geschiedener Ehegatte aufgrund des bei der Scheidung durchgeführten VersAusgl. [Versorgungsausgleich] erlangt, in entsprechendem Umfang zum Wegfall des rechtskräftig zuerkannten Unterhaltsanspruchs führt und daß dieser Wegfall mit der Vollstreckungsabwehrklage gegen das Unterhaltsurteil geltend gemacht werden kann.