BGH - 17.12.1986 (IVb ZB 144/84) - DRsp Nr. 1992/3382
BGH, vom 17.12.1986 - Aktenzeichen IVb ZB 144/84
DRsp Nr. 1992/3382
a-e. Wirksamer Ausschluß des Versorgungsausgleichs durch Ehevertrag (Abs. 2)(a) auch bei Bestehen konkreter Scheidungsabsichten (Abgrenzung zur genehmigungsbedürftigen Scheidungsfolgenvereinbarung gem. § 1587 o BGB);(b-d) trotz eines innerhalb der Jahresfrist des Abs. 2 Satz 2 gestellten, aber wegen fehlender Postulationsfähigkeit des Prozeßbevollmächtigten unbeachtlichen Scheidungsantrags;(c) insoweit keine Fristwahrung durch Zustimmung des Antragsgegners zur Scheidung (§ 630ZPO);(d) keine Möglichkeit rückwirkender Heilung des Verfahrensmangels;