»... Bei dem - allein angegriffenen Ä Ausgleich der Anwartschaft des Ehemannes beim Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen hat das OLG [Frankfurt] sich [zu Recht] die Beurteilung des in FamRZ 1984, 1024 veröffentlichten Beschlusses des 5. FamSenats desselben Gerichtes zu eigen gemacht, wonach die ehezeitlich erworbene Anwartschaft nach §
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