BGH - Beschluß vom 01.12.1981 (4 StR 604/81) - DRsp Nr. 1996/21513
BGH, Beschluß vom 01.12.1981 - Aktenzeichen 4 StR 604/81
DRsp Nr. 1996/21513
Die Förderung der Prostitution in der Begehungsform des Zuführens (§ 180a Abs. 4StGB) wird nicht dadurch begangen, daß der Täter seiner Freundin, die bereits der Prostitution nachgeht, hierzu die Zustimmung erteilt.