Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Der Angeklagte rügt mit seiner Revision Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg. Soweit es sich gegen den Schuldspruch richtet, ist es allerdings im Sinne des §
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