Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt, hat Erfolg.
Die Verurteilung wegen vollendeter sexueller Nötigung begegnet durchgreifenden rechtlicheit Bedenken. Der Generalbundesanwalt hat hierzu ausgeführt:
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