Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Menschenhandels sowie wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er das Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts rügt.
1. Die Revision des Angeklagten führt wegen eines Verfahrenshindernisses zur Einstellung des Verfahrens, soweit der Angeklagte wegen Menschenhandels gemäß §
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