BGH - Beschluß vom 09.08.1985 (3 StR 301/85) - DRsp Nr. 1992/4200
BGH, Beschluß vom 09.08.1985 - Aktenzeichen 3 StR 301/85
DRsp Nr. 1992/4200
Erforderliche Bestimmtheit des Hinweises auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes bei Verurteilung wegen mehrerer selbständiger Taten nach Anklage lediglich einer Tat (hier: jeweils Vergehen der Zuhälterei).
Normenkette:
StPO § 265 ;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.