BGH - Beschluss vom 09.11.2016
XII ZB 227/15
Normen:
BGB § 1603 Abs. 1; BGB § 1603 Abs. 2 S. 3;
Fundstellen:
FamRB 2017, 43
FuR 2017, 85
NJW-RR 2017, 449
Vorinstanzen:
AG Königs Wusterhausen, vom 26.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 F 48/13
OLG Brandenburg, vom 19.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 UF 72/14

Umfang einer Erwerbsobliegenheit des eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehenden Elternteils im Rahmen des Kindesunterhalts

BGH, Beschluss vom 09.11.2016 - Aktenzeichen XII ZB 227/15

DRsp Nr. 2016/19135

Umfang einer Erwerbsobliegenheit des eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehenden Elternteils im Rahmen des Kindesunterhalts

Zum Umfang einer Erwerbsobliegenheit des Elternteils, der eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des 5. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 19. Mai 2015 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 1; BGB § 1603 Abs. 2 S. 3;

Gründe

I.

Der Antragsteller ist der im Mai 2007 geborene Sohn der Antragsgegnerin. Er macht im vorliegenden Verfahren, vertreten durch seinen Vater, gegen die Antragsgegnerin für die Zeit ab Oktober 2011 Kindesunterhalt in Höhe des - nach Altersstufen gestaffelten - Mindestunterhalts abzüglich des hälftigen Kindergelds geltend.

Der Antragsteller lebt gemeinsam mit seiner inzwischen volljährigen Schwester im Haushalt des Vaters. Die Ehe der Eltern ist seit dem 6. Dezember 2011 rechtskräftig geschieden.