Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs einer Widerstandsunfähigen und wegen sexueller Nötigung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und in einem anderen Fall in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauchs eines Kindes, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Seine Revision greift zum Teil mit der Sachrüge durch.
1. Der Schuldspruch nach §
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