»... Die Vaterschaftsanerkennung ist nicht deshalb unwirksam, weil im Zeitpunkt ihrer Beurkundung die Nichtehelichkeit des Kindes noch nicht rechtskräftig feststand und dies in der Erklärung zum Ausdruck gelangte (.. Schl.-Holst.OLG [DAVorm 1981, 123 ff.]; Brüggemann, Festschrift Beitzke 1979, S. 373, 388 ff.)
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|