Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs Schutzbefohlener u.a. in 139 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten führt zur Neufassung des Schuldspruchs und des Teilfreispruchs, bleibt jedoch im übrigen - und damit im wesentlichen - ohne Erfolg.
1. Folgende sachlichrechtliche Fehler führen zu einer Änderung des Schuldspruchs:
a) Im Fall 2 ist nach den Feststellungen (UA S. 5) nicht ausgeschlossen, daß die Tat erst stattgefunden hat, als das Tatopfer bereits 14 Jahre alt war, so daß die tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes nach §
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|