BGH - Beschluß vom 20.10.1981 (5 StR 572/81) - DRsp Nr. 1996/21532
BGH, Beschluß vom 20.10.1981 - Aktenzeichen 5 StR 572/81
DRsp Nr. 1996/21532
»Kommt es nach Gewaltanwendung zu sexuellen Handlungen, so ist für jeden Teil des Gesamtgeschehens die Feststellung erforderlich, ob der Täter das fehlende Einverständnis des Opfers kannte oder jedenfalls für möglich hielt.«