Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Kindesentziehung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung, homosexuellen Handlungen und sexuellem Mißbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Seine Revision gegen diese Entscheidung ist im Sinne von §
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